Bestattungswesen – Gesetzliche Bestimmungen bei Beisetzungen

8 Februar 2022
 Kategorien: Bestattungsunternehmen, Blog

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Bei einem Bestattungswesen handelt es sich um die Verbringung der Leiche, beziehungsweise der Asche des Verstorbenen oder eines Tieres. Die Bestattung findet immer an einem endgültig bestimmten Ort in der Erde. Die Bestattung schließt eine weltliche oder religiöse Trauerzeremonie ein und es können gewaltige Unterschiede zwischen einer Feuer- und einer Erdbestattung. Des Weiteren wird eine Bestattung auch "Beerdigung", "Begräbnis" und "Beisetzung" genannt.


Die gesetzlichen Bestimmungen:

In Deutschland gilt aufgrund der Hygiene eine Bestattungspflicht. Jeder Verstorbene und tot geborene muss beerdigt werden. Fehlgeburten unter 500 Gramm werden hier nicht berücksichtigt. Zu den gesetzlichen Bestimmungen gehören Friedhofsgesetze, Bestattungsgesetze und Leichenverordnungen. Verstorbene müssen auf öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden. Es gibt jedoch bestimmte Wälder, in denen man ebenfalls beigesetzt werden kann.

Die Pflicht der Bestattung umfasst auch die zu tragenden Kosten, die in den meisten Fällen die Hinterbliebenen bezahlen müssen. Wenn jemand anderes für den Tod verantwortlich war, muss dieser in der Regel auch die Bestattungskosten übernehmen. Bei Verstorbenen, die eine Rente erhalten haben, wird manchmal auch ein Bestattungsgeld gewährt. Wer sein Erbe ausschlägt, muss die Kosten nicht bezahlen.


Bestattungsarten

Es gibt viele verschiedene Bestattungsarten, die je nach Bundesland durchgeführt werden dürfen oder nicht. Da wäre zum Beispiel die Almwiesenbestattung, anonyme Bestattung, Diamantbestattung, Luftbestattung, Wiesenbestattung, Weltraumbestattung, Öko-Bestattung, Gruftbestattung, Felsbestattung, Flugbestattung, Seebestattung, Eisbestattung, Erdbestattung, Feuerbestattung, Naturbestattung und die Körperspende. Die gewöhnlichsten Bestattungen im Bestattungswesen sind jedoch die Erd- und Feuerbestattung:

Die Erdbestattung wird auch Sargbestattung genannt und erfolgt auf einem Friedhof. Es gibt hierzu Einzel- oder Reihengräber, sowie auch Gemeinschaftsgräber, die größtenteils Familien gehören. In Krisenzeiten ist sogar ein Massengrab möglich, indem mehrere Leichname beigesetzt werden. Menschen, die Suizid begangen oder Exkommunizierte waren damals von einer Bestattung meistens nicht betroffen und erhielten keine Zeremonie.

Die Feuerbestattung findet in einem Krematorium statt, in dem der Leichnam verbrannt wird. Die Zeremonie findet entweder vor der Einäscherung statt oder nach der Einäscherung. Die Asche kann zudem in einer Urne in einer vorgesehenen Urnenwand gelegt werden oder sie kommt direkt in die Erde oder in den Wurzelbereich von Bäumen. Es gibt aber auch eine Aschekapsel, die es ermöglicht, die Asche auf einer bestimmten Asche auszustreuen. Manchmal bestehen die Nachkommen darauf, einen Teil der Asche in ihre Wohnungen mitzunehmen.


Der Bestattungsvorgang:

Zuerst muss eine Leichenschau vorgenommen werden, um den amtlichen Tod der betroffenen Person festzustellen. Das Bestattungswesen legt Wert darauf, mit einer Abschiedsnahme vom Toten zu beginnen und das ist zum Beispiel durch eine Aufbahrung in einer Halle möglich oder in Form einer Leichenwaschung, Einsargung oder Ankleidung. Danach folgt eine ritualisierte Zeremonie, um an den Verstorbenen zu erinnern. Diese findet meist ein einer Kapelle oder Kirche statt. Anschließend wird der Verstorbene zu seinem Grab gebracht und beerdigt. Am Ende fängt die Beileidserklärung von Anwesenden statt, um den engsten Angehörigen Mut zuzusprechen.