Die Rolle vom Beerdigungsinstitut in Todesfällen

11 September 2020
 Kategorien: Bestattungsunternehmen, Blog

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Ein Beerdigungsinstitut ist die erste Instanz für Angehörige, sollte es innerhalb der Familie zu einem Todesfall kommen. Denn das Institut wird die einzelnen Schritte einleiten, die für eine Beerdigung vonnöten sind und wird auch den Hinterbliebenen zur Seite stehen. Das Beerdigungsinstitut wie beispielsweise die Spoida Bestattungen GmbH + Co. KG kümmert sich um die Überführung des Verstorbenen bis hin um die Ausgestaltung der Trauerfeier.

Des Weiteren kann das Institut in Sachen Bestattungsvorsorge beraten und kann eine Übersicht über die Kosten geben, um das passende Angebot zu finden. Denn die Bestattungsvorsorge ist je nach finanzieller Lage ein wichtiger Faktor, um Angehörige zu entlasten. Zudem kann der letzte Wille mithilfe einer Bestattungsvorsorge zum Ausdruck gebracht werden, selbst wenn die finanziellen Ressourcen fehlen.

Schließlich sind die Aufgaben vielfältig und von substanzieller Bedeutung für die Hinterbliebenen.


Wer entscheidet über die Abläufe?

Die Abläufe im Todesfall stehen in Abhängigkeit zum Verstorbenen, der unter Umständen eine Willenserklärung erstellt hat. Die Willenserklärung hält die Abläufe fest, wie zum Beispiel das Beerdigungsinstitut und die Zeremonie als auch die eventuelle Musik, die explizit gewünscht wird.

Zudem ist es überaus wichtig den letzten Willen für die Beerdigung nicht im Testament festzuhalten. Denn das Testament wird in den meisten Fällen nach der Beerdigung verlesen, sodass die Abläufe nicht mehr vollführt werden können hinsichtlich der Beerdigung.

Liegt keine Willenserklärung vor, so geht die Entscheidung auf die Angehörigen über, bzw. es entscheidet der Ehegatte oder die Kinder über den weiteren Ablauf der Bestattung. Es handelt sich dabei um Verwandte ersten Grades.

Diesbezüglich haben Lebenspartner kein Recht über die Abläufe der Bestattung Entscheidungen zu treffen, weshalb es von immenser Bedeutung ist eine Willenserklärung zu Lebzeiten anzufertigen, sofern der Lebenspartner die Befugnisse erteilt bekommen soll.

Ein Institut für Bestattungen kann dabei helfen sich Verträge dieser Art zu erstellen, damit die Konformität mit den Gesetzen gegeben ist.


Welche Bestattungen sind möglich?

Es gibt zum einen die klassische Beerdigung in einem Sarg in einem Reihengrab. Dabei kann der Grabstein von der Größe und Gestaltung her individuell gestaltet werden. Zum anderen stehen diverse Alternativen zur Verfügung. Hierzu zählt die Seebestattung oder die Urnenbestattung.

Weitere neuartige Bestattungsformen sind beispielsweise Waldbestattungen. Hier wird der Verstorbenen eingeäschert und anonym im Wurzelwerk eines Baumes beigesetzt. Wahlweise kann der Verstorbene auch einen sogenannten Findling bekommen, bzw. einen Grabstein.

Es bleibt noch die Grabeskirche als Bestattungsform. Es handelt sich dabei um eine Kirche mit Einzel- oder Doppelgrabkammern, wo der Verstorbene beigesetzt wird. Die Asche wird in den Kammern, die innerhalb der Mauer verlaufen, beigesetzt.

Ein Beerdigungsinstitut wird diesbezüglich Auskunft erteilen und über die Vor- und Nachteile beraten, die mit den verschiedenen Bestattungsformen einhergehen. Zudem kann das Institut bei Reihengräber Auskunft erteilen, wie lange die Laufzeit besteht und wie diese bedarfsweise verlängert werden kann.